Handelsregister · HRB 41238

Registerinformationen

b.v. Kfz Service GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
b.v. Kfz Service GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mörlenbach
Geschäftsanschrift
Weinheimer Straße 56, 69509 Mörlenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 41238
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
22.03.2018
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Ausführung von Kfz-Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten und verbundenen Nebentätigkeiten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Bon Voyage KFZ Handel GmbH & Co. KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Maximilian Postel

Mörlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Alexander Postel

Mörlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 1 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.