Der Betrieb von Blockheizkraftwerken zur Produktion von Wärme und zur Einspeisung von EEG-Strom in das öffentliche Netz sowie Beratungsleistungen in Energiefragen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
B + T Biopower GmbH
Witzenhausen
Geschäftsführer(in)
Daniel Scholz
Alsfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Matthias Pitz
Gladenbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Jan Gerbig
Grebenau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2008 mit Änderung vom 28.07.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 III und mit ihr die Sitzverlegung nach Alsfeld beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aufhebung der §§ 12 und 14 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.