Die für eine Steuerberatungspraxis gem. §§ 33, 57 StBerG gesetzlich und nebenberuflich zugelassenen Tätigkeiten. Im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen werden auch Treuhandgeschäfte getätigt. Ausgenommen sind jedoch Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalgesellschaften. Bank- und Handelsgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Torsten Sinzig
Kassel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 59 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.1987 zuletzt geändert am 27.08.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Herabsetzung des Stammkapitals um 564,59 EUR auf 25.000,00 EUR sowie sodann eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 6 (Stammeinlagen) beschlossen. Ferner wurden sämtliche Betragsangaben in dem Gesellschaftsvertrag mit Ausnahme des Gründungsaufwandes auf EURO umgestellt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.