Handelsregister · HRB 729470
Chronologischer Auszug
B + R Anasa Foundation gGmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) B + R Anasa Foundation gGmbH b) Sitz verlegt; nun: Baden-Baden Neue Geschäftsanschrift: Staufenbergstraße 60, 76530 Baden-Baden c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung, die Förderung des Tierschutzes, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage hilfsbedürftig sind (Mildtätigkeit). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch Mittelbeschaffung zugunsten der vorgenannten Zwecke gemäß § 58 Nr. 1 AO nach Maßgabe des § 3 Abs. 4. Soweit die Mittel der Gesellschaft es zulassen, können die Zwecke insbesondere auch durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden z.B. Durchführung von zielgruppenspezifischen Vortrags-, Informations- und Begegnungsveranstaltungen, Kursen, Workshops oder Ausstellungen für Kinder und Jugendliche; z.B. Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Kursen, Workshops und Ausstellungen zumThema Tierschutz; z.B. Unterhaltung eines Kinder- und Jugendheims; z.B. Unterhaltung eines Tierheims; z.B. Unterhaltung einer Suppenküche in Griechenland; z.B. Bereitstellung medizinischer Versorgung und Durchführung von Medikamentenlieferungen für Personen ohne Krankenversicherung in Griechenland. Zur Erfüllung ihrer Zwecke kann die Gesellschaft im Rahmen gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben mit in- und ausländischen Organisationen kooperieren. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Dr. Rockenhäuser, Jörg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Basia, Vasiliki, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109207) nach Baden-Baden verlegt. | a) 12.01.2018 Pramhas b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.2017 | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung, die Förderung des Tierschutzes, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage hilfsbedürftig sind (Mildtätigkeit). Soweit die Mittel der Gesellschaft es zulassen, können die Zwecke insbesondere auch durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden z.B. Durchführung von zielgruppenspezifischen Vortrags-, Informations- und Begegnungsveranstaltungen, Kursen, Workshops oder Ausstellungen für Kinder und Jugendliche; z.B. Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Kursen, Workshops und Ausstellungen zum Thema Tierschutz; z.B. Vergabe von Stipendien für Studenten, Doktoranden und Wissenschaftler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Veranstaltungen im In- und Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert; z.B. Unterhaltung eines Kinder- und Jugendheims; z.B. Gewährung von Leistungen zur Unterstützung der Ausbildung von wirtschaftlich hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen, wobei die Leistungen in der Regel an Bezieher von Leistungen im Sinne des § 53 Nr. 2 S. 6 AO oder von vergleichbaren Leistungen aufgrund einer ausländischen Sozialrechtsordnung erfolgen sollen; z. B. Schaffung, Erhaltung und Erweiterung von dem Naturschutz gewidmeten Gebieten im In- und Ausland; z.B. Unterhaltung eines Tierheims; z.B. Unterhaltung einer Suppenküche in Griechenland; z.B. Bereitstellung medizinischer Versorgung und Durchführung von Medikamentenlieferungen für Personen ohne Krankenversicherung in Griechenland. Zur Erfüllung ihrer Zwecke kann die Gesellschaft im Rahmen gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben mit in- und ausländischen Organisationen kooperieren. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung von § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. | a) 28.07.2021 Melzer | |||
| 3 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung, die Förderung des Umweltschutzes und die Förderung des Tierschutzes, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage hilfsbedürftig sind (Mildtätigkeit). Soweit die Mittel der Gesellschaft es zulassen, können die Zwecke insbesondere auch durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden z.B. Durchführung von zielgruppenspezifischen Vortrags-, Informations- und Begegnungsveranstaltungen, Kursen, Workshops oder Ausstellungen für Kinder und Jugendliche; z.B. Durchführung von Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Kursen, Workshops und Ausstellungen zum Thema Tierschutz; z.B. Vergabe von Stipendien für Studenten, Doktoranden und Wissenschaftler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Veranstaltungen im In- und Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert; z.B. Unterhaltung eines Kinder- und Jugendheims; z.B. Gewährung von Leistungen zur Unterstützung der Ausbildung von wirtschaftlich hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen, wobei die Leistungen in der Regel an Bezieher von Leistungen im Sinne des § 53 Nr. 2 S. 6 AO oder von vergleichbaren Leistungen aufgrund einer ausländischen Sozialrechtsordnung erfolgen sollen; z. B. Schaffung, Erhaltung und Erweiterung von dem Naturschutz gewidmeten Gebieten im In- und Ausland; z.B. Unterhaltung eines Tierheims; z.B. Unterhaltung einer Suppenküche in Griechenland; z.B. Bereitstellung medizinischer Versorgung und Durchführung von Medikamentenlieferungen für Personen ohne Krankenversicherung in Griechenland. Zur Erfüllung ihrer Zwecke kann die Gesellschaft im Rahmen gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben mit in- und ausländischen Organisationen kooperieren. | a) 11.08.2021 Melzer |
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