Handelsregister · HRB 2229
Historischer Auszug
B O R E V I S I O Beratungs- und Treuhandgesesllschaft m.b.H. · Amtsgericht Bochum
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"T
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
|
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
oder
Gesellschafter
Stammkapital
Geschäftsführer
DM
Abwickler
Amtsgericht
Bochum
Nr.
der
a)
Firma
Ein-
b)
Sitz
,
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
gung
iı,
2
1
a)
BOREVISIO
Revisions-
u.
Treuhand-
gesellschaft
n.b.H.
-
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft
-
Bochum
Die
für
die
Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften
gesetzlich
und
berufs-
3
'
50.000,--
:
Wirtschafts-
:
prüfer
:
Dipl
.Kaufmann
:
Hans-Otto
:
Bataille
aus
Bochum
rechtlich
zulässigen
Tätig-
keiten
gemäß
$
2
in
Ver-
bindung
mit
$
43
Abs.
4
WPO
insbesondere;
1)
Pflichtprüfungen
2)
Betriebswirtschaftliche
Gutachten
3)
Treuhandtätigskeit
u.
a;
Handels-
und
Bankgeschäfte
sind
ausgeschlossen.
i
Die
Gesellschaft
ist
be-
|
rechtigt,
sich
an
Gesell-.
-‚schaften
ähnlicher
Art
zu:
beteiligen
oder
gleich-
artige
Unternehmen
zu
er-
werben.
Sie
darf
Zweig-
niederlassungen
errichten,
soweit
die
berufsrecht-
lichen
Voraussetzungen
dafür
erfüllt
sind
(
S
47
Abs.
2
WPO).
RS
102
Karteiblatt
HRB
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
:
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
:
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
13.
März
1982
|
abgeschlossen.
/
:
Die
Gesellschaft
muß
von
Wirtschaftsprüfern
i
N
|
verantwortlich
geführt
werden
($
1
Abs.
3
WPO).
Gyaba
:
Als
Geschäftsführer
sind
Wirtschaftsprüfer
zu
»)
Ri
schaft
|
bestellen
(
$
28
Abs.
1
WPO).
Nach
Vorliegen
SBELLSCHALLS-
:
der
Genehmigung
der
für
die
Wirtschaft
zu-
i
:
ständigen
obersten
Landesbehörde
können
auch
:
andere
Personen
unter
Beachtung
der
Bestimmungen
:
des
$
28
Absätze
2
und
3
WPO
neben
Wirtschafts-
;
prüfern
bestellt
werden;
ihre
Zahl
darf
jedoch:
:
diejenige
der
Wirtschaftsprüfer-Geschäftsführer
:
nicht
übersteigen.
Bei
der
Willensbildung
inner-
:
halb
der
Geschäftsführung
dürfen
Beschlüsse
|
:
nicht
gegen
die
Stimmen
der
Wirtschaftsprüfer-
;
Geschäftsführer
gefaßt
werden.
;
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
|
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
be-:
|
stellt,
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein;
:
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird!
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
’
:
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
;
einem
Prokuristen
vertreten.
Hat
die
Gesell-
:
schaft
nur
einen
Wirtschaftsprüfer-Geschäfts-
:
führer,
so
muß
dieser
wegen
S
32
WPO
stets
:
alleinvertretu
ngsberechtigt
sein.
Einen
;
oder
mehreren
Geschäftsführern
kann
Alleinver-
;
tretungsbefugnis
erteilt
werden.
Im
beruflichen
:
Verkehr
sind
die
besonderen
Vorschriften
der
:
Wirtschaftsprüferordnung
und
der
Richtlinien
:
für
die
Berufsausübung
der
Wirtschaftsprüfer
:;
;
und
vereidigten
Buchprüfer
über
die
Vertretung.
:
der
Gesellschaft
zu
beachten.
:
Die
Geschäftsführer
sind
von
den
Beschränkungen
:
des
$
181
BGB
befreit.
7
rs
|
a)
16.
Juni
1982
vertrag
Bl.
1
£f.
SB
Fortsetzung
Rückseite
L.-
Vorstand
e)
Eirma
Grund.
Persönlich
haftende
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
&
ohne
DM
eschäftsführer
Abwickler
2
3
4
AEG
EEG
N
In
H
us
}
H
2
H
v
:
\
|
M.
DuMont
Schauberg,
Köln,
1961
i
2
j
Rückseite
von
Blatt........
HRB
29
.
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
Rechtsverhältnisse
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