Handelsregister · HRB 11959

Chronologischer Auszug

B&M Bauhandwerk GmbH · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
B&M Bauhandwerk GmbH

b)
Marktheidenfeld
Geschäftsanschrift:
Max-Braun-Straße 6, 97828
Marktheidenfeld OT Altfeld

c)
Ausführung und Vermittlung von Aufträgen
in den Bereichen Garten- und
Landschaftsbau, Mauererarbeiten, Fliesenund Natursteinarbeiten, sowie Putz- Stuckund Malerarbeiten.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.Dies gilt auch für
Liquidatoren.

b)
Geschäftsführer:
Kuchler, Franz, Greußenheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Salk, Heinrich, Greußenheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2013.
a)
26.06.2013
Landgraf
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kuchler, Franz, Greußenheim, *XX.XX.XXXX
a)
24.01.2020
Klingert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.