Handelsregister · HRB 12947
Chronologischer Auszug
B + M Automobile GmbH · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) B + M Automobile GmbH b) Wülfrath c) An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, von Autozubehör und von Fahrwerksteilen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie darf zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. | 125.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Brune, Hannelore, Mettmann, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.09.1986 zuletzt geändert am 05.08.1993 | a) 25.11.2003 NellBeerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 17.10.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2514 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 21.11.2003. | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 108/15) vom 17.03.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind . | a) 20.03.2015 Milles | ||||
| 3 | b) Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 27.07.2015 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 108/15). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen. | a) 03.08.2015 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.