Handelsregister · PR 700143

Chronologischer Auszug

B&L Breitweg und Laing Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
B&L Breitweg und Laing Partnerschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Karlsruhe

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die
betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis
solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem.
§ 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43a Abs. 4
WPO.

Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des
Wirtschafsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und §
43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte,
sind ausgeschlossen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher
Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben.
Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; Leiter
der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung sein ( 34 Abs. 2 StBerG, § 3 Abs. 3, 47
WPO).
a)
Die Partner vertreten einzeln.

b)
Partner:
Laing, Anja, Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin, Karlsruhe,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Breitweg, Jan, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Pforzheim,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
27.12.2010
Linder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.