Handelsregister · HRB 107074 früher Amtsgericht Friedberg

Registerinformationen

B & C Tech Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
B & C Tech Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hungen
Geschäftsanschrift
An der Kirche 21, 35410 Hungen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 107074 früher Amtsgericht Friedberg
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
15.06.2020
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die den Handel mit Komponenten für Förderanlagen sowie die Planung, Wartung und Montage von Förderanlagen zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Mario Schad

Laubach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Marco Schad

Hungen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2010
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 durch Beifügung einer Ziffer 4.1. beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.