Durchführung von Tiefbauarbeiten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmungen gleicher und ähnlicher Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heino Behrens
Scheeßel
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 06.03.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2006.
bezüglich der konkreten Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nach teilweiser Rötung neu vorgetragen
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1973 zuletzt geändert am 25.09.1985
Die Gesellschafterversammlung hat am 25.09.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 26.100,00 EUR beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4 b) ist bezüglich der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.