die Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der Schwimmbadtechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manfred Beys
Heinsberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2002, mehrfach geändert, zuletzt am 29.05.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heinsberg (bisher Amtsgericht Aachen HR B 9293) nach Hückelhoven beschlossen. Desweiteren hat dieselbe Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Satz 1 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft war durch gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages (nichtige Bestimmung über den Firmensitz) aufgelöst; die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
Freitext
Geburtsdatum aufgrund Erfassungsfehlers von Amts weegen berichtigt.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (20 IN 42/10) vom 30.07.2010 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.