Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im genehmigungsfreien Umgang, die Planung und Betreuung im Baunebengewerbe, der Verleih von Fahrzeugen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Müller
Pohlheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Marius Müller
Pohlheim
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2012 mit Änderung vom 20.12.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Gießen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Pohlheim und in § 5 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Fall 1
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.