Handelsregister · HRB 728634
Chronologischer Auszug
AZUR Independa GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AZUR Independa GmbH b) Leutkirch im Allgäu Geschäftsanschrift: In den Bögen 11, 88299 Leutkirch im Allgäu c) Die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Sauter, Bernd, Wangen im Allgäu, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012. | a) 11.12.2012 Grehl | |
| 2 | b) Sitz verlegt; nun: Wangen im Allgäu Neue Geschäftsanschrift: Im Alpenblick 30, 88239 Wangen im Allgäu | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. | a) 04.02.2013 Bodenstein | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 09.04.2014 (2 IN 197/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.04.2014 Bodenstein | ||||
| 4 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 11.06.2014 (2 IN 197/14) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 15.07.2014 Bodenstein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.