Handelsregister · HRB 310994

Chronologischer Auszug

Axel Waldecker Fotografie, Camera Uno GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Axel Waldecker Fotografie, Camera Uno
GmbH

b)
Murr

c)
Betrieb eines Photostudios
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Waldecker, Axel, Dipl.Photodesigner, Murr
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.03.1985 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 27.04.1998.
a)
11.09.2006
Klause

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
11.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 08.05.1985
Beschluss
Sonderband
Blatt 100
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 101/109
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hindenburgstr. 84, 71711 Murr
a)
01.04.2011
Schiemann
3a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt: Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidatoren vertreten.

b)
Liquidator:
Waldecker, Axel, Dipl.Photodesigner, Murr,
*XX.XX.XXXX
gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn
vom 25.04.2017 (21 IN 77/17) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
30.05.2017
Schröter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.