Handelsregister · HRB 712327

Chronologischer Auszug

Axel Kulik Fördertechnik GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Axel Kulik Fördertechnik GmbH

b)
Endingen am Kaiserstuhl
Geschäftsanschrift:
Vogesenstraße 3, 79346 Endingen am
Kaiserstuhl

c)
Die Herstellung, der Vertrieb und die
Montage von Schüttgut-Förderanlagen,
Soleerzeugungsanlagen und
Lagerbehältern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Kulik, Axel, Endingen am Kaiserstuhl,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2014.
a)
16.12.2014
Kaufmann
2b)
Sitz verlegt; nun:
Riegel
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 6, 79359 Riegel
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz)
beschlossen.
a)
06.11.2015
Kaufmann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
12.02.2019 (8 IN 81/19) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
18.02.2019
Kaufmann
4b)
Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Freiburg i. Br. vom 19.02.2019 (8 IN 81/19) ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
20.02.2019
Kaufmann
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
01.04.2019 (8 IN 81/19) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg i. Br., 8 IN 81/19)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
08.04.2019
Kaufmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.