Handelsregister · HRB 712327
Chronologischer Auszug
Axel Kulik Fördertechnik GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Axel Kulik Fördertechnik GmbH b) Endingen am Kaiserstuhl Geschäftsanschrift: Vogesenstraße 3, 79346 Endingen am Kaiserstuhl c) Die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Schüttgut-Förderanlagen, Soleerzeugungsanlagen und Lagerbehältern. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Kulik, Axel, Endingen am Kaiserstuhl, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2014. | a) 16.12.2014 Kaufmann | |
| 2 | b) Sitz verlegt; nun: Riegel Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 6, 79359 Riegel | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. | a) 06.11.2015 Kaufmann | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 12.02.2019 (8 IN 81/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 18.02.2019 Kaufmann | ||||
| 4 | b) Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 19.02.2019 (8 IN 81/19) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 20.02.2019 Kaufmann | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 01.04.2019 (8 IN 81/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg i. Br., 8 IN 81/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 08.04.2019 Kaufmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.