Handelsregister · HRB 101350
Chronologischer Auszug
AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AWO Hessen-Süd Mitarbeiter- Unterstützungskasse GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main c) Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer- Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen.Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleichs im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorungsträger begründet werden. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages werden aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung Mitglieder der Unterstützungskasse. Darüber hinaus können Mitarbeiter durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsführung freiwilliges Mitglied der Unterstützungskasse werden und nach den von der Gesellschaft festzulegenden Bedingungen eine Vereinbarung über die Durchführung eines Versorgungsvertrages abschließen, falls hierdurch für den Arbeitgeber keine wie auch immer geartete rechtliche Verpflichtung Dritten gegenüber begründet wird. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Przibilla, Thomas, Rodgau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2014 mit Nachtrag vom 23.09.2014. b) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. | a) 02.02.2015 Hornburg b) Fall 1 |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Przibilla, Thomas, Rodgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Fausel, Karl-Heinz, Reichelsheim, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Malisz, Jacek, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jung, Sebastian, Pohlheim, *XX.XX.XXXX Halbritter, Florian, Budenheim, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2016 Hornburg b) Fall 2 | |||
| 3 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer- Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. oder zu dessen Gliederungen ( Kreisverbände und Ortsvereine ) gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. 3. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleiches im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden. 4. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages können aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Zusage Begünstigte der Unterstützungskasse werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) beschlossen. | a) 18.01.2017 Hornburg b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Bauch, Ulrich, Braunfels, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Fausel, Karl-Heinz, Reichelsheim (Wetterau), *XX.XX.XXXX | a) 22.09.2020 Pussehl b) Fall 4 | ||||
| 5 | Prokura erloschen: Halbritter, Florian, Budenheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Jung, Sebastian, Pohlheim, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2022 Hornburg b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.