- die Wahrnehmung von Aufgaben als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 76 SGB VIII sowie Entwicklung und Durchführung entsprechender Angebote nach dem SGB VIII, - Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Bildungsmaßnahmen, - Förderung und Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang Schule-Beruf, - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung Jugendlicher und Erwachsener in Ausbildung, Schule und Beruf, - Durchführung von Arbeitsmarktprojekten nach SGB II und SGB III, Coaching, Qualifizierungen und Integrationsmaßnahmen. - Die Förderung von Bildung, Erziehung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Betrieb und Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegen gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW, - Beratung von gemeinnützigen Trägern und öffentlichen Institutionen bei Konzipierung, Planung und Durchführung neuer Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinderbetreuung sowie bei Arbeitsmarktprojekten. Der Zweck der Gesellschaft wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Bereich des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 AO, durch die Inanspruchnahme der Nutzungsüberlassung von Immobilien und Räumen von gemeinnützigen Körperschaften der AWO-Duisburg-Gruppe (u.a. des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Duisburg e.V., der AWO-Integrations gemeinnützige GmbH und der AWOcura gemeinnützige GmbH) zur Nutzung für eigene steuerbegünstigte Zwecke durch die Erbringung von Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Florichs
Dinslaken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 (1) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde im übrigen vollständig neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 1 und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde außerdem in § 7 Absatz 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 8 Absatz 1 und 6 (Gesellschafterversammlung) und § 16 Rechnungslegung, Jahresabschluss) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und $ 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) geändert nd § 16 ersatzlos gestrichen, wodurch sich die Nummerierung der Paragraphen geändert hat.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 Ziffer 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 19 (Vergütung der Gesellschaftervertreter) beschlossen; die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wurde entsprechend angepasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-17
SB Bl. 18-20
SB Bl. 21 - 45
SB Bl. 46 - 62
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.