Handelsregister · HRB 6796
Historischer Auszug
AWO Altenhilfe GmbH · Amtsgericht Koblenz
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Amtsgericht
Koblenz
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Nr.
.
Vorstand
der
a)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
ht
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
tragung
Abwickler
1
2
3
4
1
Ja)
AWO
Altenhilfe
GmbH
25.000,--
Winfried
Bauer,
EUR
geb.25.11.1954,
b)
Koblenz
56598
Rheinbrohl
c)
Gegenstand
der
Gesellschaft
ist
die
Bereitstellung
von
Dienst-
leistungen
im
Bereich
der
Alten-
hilfe,
insbesondere
für
den
Be-
zirksverband
der
Arbeiterwohl-
fahrt
Rheinland/Hessen-Nassau
e.V.
sowie
der
damit
im
Zusam-
menhand
stehenden
zentralen
Ver-
waltungsaufgaben.
Die
Gesell-
schaft
ist
berechtigt,
alle
Ge-
schäfte
vorzunehmen,
die
dazu
geeignet
sind,
dem
Gesell-
schaftszweck
mittelbar
oder
un-
mittelbar
zu
dienen.
Die
Gesell-
\
schaft
kann
gleichartige
oder
ähnliche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
de-
ren
Vertretung
übernehmen
und
Zweigniederlassungen
errichten.
.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
}
SOMMER
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
—
gen.
5.2001
-
Prokura
Tausender
|
Hunderter
Zehner
=|
HR
B
Rechtsverhältnisse
Blatt
6796
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
esellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
er
Gesellschaftsvertrag
ist
am
08.03.2003
abgeschlossen
orden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
ührer.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaft-
lich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
so
ist
dieser
einzelvertretungsberechtigt.
Die
Gesellschafterversammlung
kann,
auch
wenn
mehrere
Ge-
schäftsführer
bestellt
sind,
einem,
mehreren
oder
allen
die
Befugnis
zur
Einzelvertretung
erteilen,
ohne
dass
es
einer
Satzungsänderung
bedarf.
Die
vorangegangenen
Rege-
lungen
über
die
Vertretungsbefugnis
der
Geschäftsführer
gelten
entsprechend
für
die
Liquidatoren
im
Falle
einer
Liquidation
der
Gesellschaft.
Die
Geschäftsführer
können
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
befreit
werden.
Winfried
Bauer
hat
Einzelvertretungsbefugnis
und
ist
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
7
)
10.April
2003
Lu
Just
[Ang.
b)
Ges.Vertr.
B1.8-13
SB
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Koblenz
der
Ein-
tragung
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
1
Rückseite
von
Blatt............
HR
B
6795
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Vorstand
Grund-
Persönlich
haftende
oder
Gesellschafter
Prokura
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
Abwickler
4
5
7
Fortsetzung
auf
den.
........
ten
Blatt
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