Handelsregister · HRB 2601

Registerinformationen

AWK Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Korbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
AWK Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
34508 Willingen (Upland)
Geschäftsanschrift
Briloner Str. 48, 34508 34508 Willingen (Upland)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 2601
Gericht
Amtsgericht Korbach
Letzte Eintragung
12.12.2024
Abrufstand
17.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der AWK GmbH & Co. KG. Deren Gegenstand ist das Betreiben von Hotels und gastrononischen Einrichtungen und die Verwaltung von Grundbesitz

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Gert Göbel

Willingen (Upland)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jannick Göbel

Willingen (Upland)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2024

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.