Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Igel
Artern
Vorstand
Stefan Albe
Nordhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 25.05.1991 zuletzt geändert am 23.11.2005
Die Generalversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung).
Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde: § 1 (Firma und Sitz).
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde u.a.: Gegenstand des Unternehmens und Vertretungsregelung.
Die Wohnungsgenossenschaft "Thomas Müntzer" e.G. Heldrungen mit dem Sitz in Heldrungen (Amtsgericht Jena GnR 100305) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 14.06.2006 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaften vom 01.06.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Wohnungsgenossenschaft "Einheit" e.G. Bad Frankenhausen mit Sitz in Bad Frankenhausen (Amtsgericht Jena GnR 100256) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2011 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 29.06.2011 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 22.06.2011 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.