Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Tönisvorst und der unmittelbar angrenzenden Städte und Gemeinden Krefeld, Kempen, Grefrath, Viersen und Willich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Schöler
Tönisvorst
Prokurist(in)
Jana Gücük
Willich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Heinz-Arthur Schreinermacher
Tönisvorst
Vorstand
Michaela Steinecke
Kempen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 22.04.1908 zuletzt geändert am 30.05.2001
Die Generalversammlung vom 25.06.2008 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.06.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand), in § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 21 (Vorstand), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und § 36 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 21 (Der Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2023 hat eine Neufassung der Satzung in beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Kempen: 30.05.1908 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 207 Amtsgericht Kempen getreten. Freigegeben am 04.11.2003.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gelöscht.
Eintragung Sp. 3 von Amts wegen ergänzt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.