die Erbringung im Rahmen der Entsorgungswirtschaft sowie der Stadtreinigung anfallender Leistungen jedweder Art - vorrangig für das Gebiet der Stadt Köln - , ferner die Erbringung von Leistungen für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb in entsprechender Anwendung von § 107 Abs. 2 Nr. 5 Gemeineordnung NW. Zu den in Satz 1 bezeichneten Leistungen gehören insbesondere 1. die Erfassung und Entsorgung gemäß § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ("KrWG") oder gemäß anderen jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Köln zu überlassender Abfälle jedweder Art, ferner alle mit den vorstehend bezeichneten Aktivitäten verbundenen Tätigkeiten; 2. die Durchführung von Leistungen der Stadtreinigung einschließlich der Winterwartung sowie von weiteren Leistungen der Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Raums im Gebiet der Stadt Köln; 3. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entsorgungs-, Wertstoff- und Recyclingwirtschaft sowie 4. die Erbringung aller im Zusammenhang mit den in vorstehenden Ziffern 1. bis 3. anfallenden Hilfs- und Nebentätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Heiko Aelken
Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Thomas Thalau
Roetgen
Prokurist(in)
Anatoli Weissbrodt
Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Uwe Unterseher-Herold
Waltropp
Prokurist(in)
Thomas Greiner
Bornheim-Walberberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) Absatz (2), § 9 (Aufsichtsrat) Absatz (4), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) Absatz (3), § 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) Absatz 4. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 14 (Gleichstellung von Frauen und Männern) ergänzt. Die nachfolgenden Paragraphen wurden entsprechend neu nummeriert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung), in § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), in § 9 (Aufsichtsrat), in § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), in § 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), in § 12 ( Geschäftsführung, Vertretung) und in § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Untermehmens), in § 5 (Organe der Gesellschaft) beschlossen. Der § 6 wird geändert und nunmehr § 10 (Gesellschaftsversammlung), § 7 wird geändert und § 11 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 8 wird geändert und § 12 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 wird geändert und § 7 (Aufsichtsrat), § 10 wird geändert und § 8 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 11 wird geändert und § 9 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 12 wird geändert und § 6 (Geschäftsführung, Vertretung).§ 13 (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) wird geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 15372) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014.
Unternehmensvertrag
Zwischen der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 2115) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 21./24.11.2014. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH durch Beschluss vom 19.11.2014 zugestimmt.
Freitext
Fall 36
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.