Der Erwerb und das Halten von Anteilen an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten, wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht, durch diese, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht a) durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder b) durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen oder c) durch ein Vorstandsmitglied, wenn es durch den Aufsichtsrat zur Einzelvertretung ermächtigt ist. Der Aufsichtsrat kann auch Vorstandsmitglieder für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniela Klahn
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26. April 2000
Die Hauptversammlung vom 19.02.2003 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 3, 4, 5 (Verfahren für Sitzungen des Aufsichtsrates und Abstimmungen), § 12 ( Vergütung des Aufsichtsrates), § 13 Abs. 2 lit. a) (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 15 Abs. 1 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 18 Abs. 1 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.04.2005 hat die Änderung der Satzung unter Einfügung eines neuen § 4 ( Grundkapital) Abs. 4 (genehmigtes Kapital ) beschlossen. Der bisherige § 4 Abs 4 ist aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 08.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 121 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 31.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2001.
Beschluss Blatt 7ff. Sonderband
Satzung Ziffer I Sonderband a)
Beschluss Blatt 23 ff Sonderband
Satzung Blatt II Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.03.2010 ein- oder mehrmalig um bis zu nominal EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtrates, über den Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht soll insbesondere ausgeschlossen werden können, um interessierten Dritten eine Beteiligung an der Gesellschaft anbieten zu können.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Hauptversammlung des übernehmenen Rechtsträgers vom 20.08.2018 mit der Hagedorn Bürotronic Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 39497) verschmolzen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 105/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.