Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Armaturen und Geräten der Wasser- und Gasversorgung sowie der Abwasser- und der Feuerbekämpfungstechnik sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Betätigungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Dieter Schulz
Schwerte
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Bastian Messow
Frankfurt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.08.1999 zuletzt geändert am 31.07.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2008 hat § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 11 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2009 hat § 7 (Beirat) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 19.11.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 5264 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 18.11.2003.
Die Haftung der AVK Mittelmann Armaturen GmbH für die im Betrieb der Mittelmann Armaturen GmbH & Co.KG begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Eingetragen auf Grund Anweisung gemäß Beschluß des Landgerichts Wuppertal 12 T 3/04 vom 02.07.2004
Gesellschaftsvertrag Blatt 140 ff. Sonderband
von Amts wegen irrtümliche Löschung rückgängig gemacht
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.04.2015 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 88/15). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 88/15) vom 01.04.2015 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.