Erwerb von Beteiligungen und die Gründung von Tochtergesellschaften zum Zwecke der Finanzanlage in Form einer Holding, einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Braun
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Ulrich Reinbeck
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.03.2000 zuletzt geändert am 10.12.2002
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, besteht der Teilgewinnabführungsvertrag vom 15. März 2001 in Form eines Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft, dem die außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft am 15. März 2001 zugesimmt hat.
Zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 8./21. Januar 2003 in Form eines Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft, dem die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft am 22. Januar 2003 zugestimmt hat.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2005.
Tag der ersten Eintragung: 17.05.2000
Teilgewinnabführungs- vertrag und Zustimmungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 80, 83
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 85
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.