Handelsregister · HRB 84850
Chronologischer Auszug
avisia Aktiengesellschaft · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) avisia Aktiengesellschaft b) Köln Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln c) die Entwicklung, die Erstellung und der Vertrieb von innovativen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Beratung in kaufmännischen und technologischen Fragen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkkeiten aus. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Sulimma, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.05.2015 b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2015 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 17.000,00 zu erhöhten (Genehmigtes Kapital I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. | a) 10.07.2015 Rottländer | |
| 2 | 51.500,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2015 (Genehmigtes Kapital I) erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund Beschlusses des Vorstandes vom 17.07./21.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 21.07.2015 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals I von 50.000,00 EUR um 1.500,00 EUR auf 51.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.07.2015 sind Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2015 ist Ziffer 2.5.1 der Satzung (Genehmigtes Kapital) erneut geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2017 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 15.500,00 zu erhöhten (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. | a) 30.12.2015 Schumacher | |||
| 3 | 53.600,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2015 (Genehmigtes Kapital I) erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund Beschlusses des Vorstandes vom 11.01.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12.01.2016 unter teilweiser Ausnutzung von 51.500,00 EUR um 2.100,00 EUR auf 53.600,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.01.2016 sind Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 (Grundkakpital und Aktien) geändert. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.01.2016 ist Ziffer 2.5.1 der Satzung (Genehmigtes Kapital) erneut geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2017 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 13.400,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. | a) 09.05.2016 Keusch | |||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 17.12.2020/20.5.2021 hat beschlossen, die Satzung in Punkt 5.1.1. (Ort und Einberufung) zu ändern. Ferner wurde die Satzung um Punkt 5.2.4 (Vorsitz in der Hauptversammlung), 5.3.8. und 5.3.9 (Beschlussfassung, Sonderbeschlüsse) erweitert. Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in Punkt 2.5.1 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.12.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 13.400,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 11.08.2021 Dr. Stephan |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.