Entwicklung, Vertrieb und nicht der Handwerksordnung unterliegende Installation von Software.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Hellfritsch
Teisendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Heike Hellfritsch
Teisendorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2001 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2004 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 17 (allgemeine Bestimmungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung der §§ 1 Abs 2 (Sitz), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), 5 (Geschäftsführung, Vertretung). der Satzung beschlossen. Zugleich wurden §§ 6 - 15 aufgehoben. Die bisherigen §§ 16 (Bekanntmachungen) und 17 (Allgemeine Bestimmungen) wurden hierdurch zu §§ 6 bzw. 7 und ebenfalls geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat die Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB
Beschluß und Satzung Bl. 2 SB.
Beschluß und Satzung Bl. 3 SB.
Beschluß und Satzung Bl. 4 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.