ist Anbau von und Forschung zu Heil- und Arzneipflanzen, Herstellung und Vertrieb von (daraus gewonnenen) Wellbeing und Arzneiprodukten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Babel
Nideggen
Vorstand
David Reckeweg-Lecompte
Bensheim
Vorstand
Neil James Smith
London
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Marla Luther
Berlin
Vorstand
Vicente Jakas Albisu
Frankfurt am Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.2021/28.06.2021
Die Hauptversammlung vom 14.01.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 2.445,00 EUR und die Änderung des § 3 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 14.01.2022 hat ferner die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 14.01.2022 hat die Ergänzung der Satzung in Ziffer 3 (Grundkapital) um die Ziffer 3.5 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.08.2022 hat eine Änderung der Satzung in Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Sie hat ferner die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung durch Ergänzung der Ziffer 3 (Grundkapital) durch den Absatz 3.6 sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals und die Änderung der Ziffer 3 beschlossen.
Auf Grund der am 14.01.2022 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital 1/2022) sind im Geschäftsjahr 2023 Bezugsaktien im Nennwert von 2.040,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 60.584,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.09.2023 wurde § 3.1. der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert und § 3.5. der Satzung entfällt.
Die Hauptversammlungen vom 12.09.23 und vom 08.11.2023 haben die Änderung und Ergänzung der Satzung in Abschnitt 3.6 beschlossen.
Auf Grund der am 10.08.2022 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital 2/2022) sind Bezugsaktien im Nennwert von 14.483,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 77.066,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.03./08.05.2024 wurde § 3.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert und § 3.7 der Satzung entfällt.
Die Hauptversammlung vom 31.05.2024 hat die Ergänzung der Satzung in Ziffer 3 (Grundkapital) um Ziffer 3.8, Ziffer 3.9 und Ziffer 3.10 sowie die Streichung von Ziffer 3.6 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.12.2024 hat die Ergänzung der Satzung in § Ziffer 3 (Grundkapital) um Ziffer 3.11 und 3.12 sowie die Änderung von Ziffer 6.1 (Aufsichtsrat), Ziffer 7.7, Ziffer 7.8 (Hauptversammlung) und Ziffer 8 (Verfügungen über Geschäftsanteile) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der eurox Group GmbH, Nideggen (Amtsgericht Düren, HRB 7352) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021.
Bedingtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2029 um bis zu insgesamt 1.454 Euro gegen Bar- oder Sacheinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital sind ausschließlich Gesellschafter der SynQube GmbH, Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125952) sowie von diesen benannte Dritte zugelassen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2025 um bis zu insgesamt 5.000 Euro gegen Bar- oder Sacheinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/II). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen; insbesondere ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Aktien eine Liquidationspräferenz dergestalt einzuräumen, dass sie im Falle der Liquidation gegenüber allen anderen Inhabern von Aktien bis zur Höhe der von ihm auf ihre Aktien erbrachten Leistungen (Grundkapital zuzüglich Agio) bevorrechtigt sind. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital sind ausschließlich die Darlehensgeber im Rahmen der auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 31.05.2024 zu TOP 2 abgeschlossenen Wandeldarlehensverträge sowie von diesen benannte Dritte zugelassen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2029 um bis zu insgesamt 10.000 Euro gegen Bar- oder Sacheinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/III). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen; insbesondere wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Aktien eine Liquidationspräferenz dergestalt einzuräumen, dass sie im Falle der Liquidation gegenüber allen anderen Inhabern von Aktien bis zur Höhe der von ihm auf ihre Aktien erbrachten Leistungen (Grundkapital zuzüglich Agio) bevorrechtigt sind. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2029 um bis zu insgesamt 10.000,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein odermehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/IV). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen; insbesondere ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Aktien eine Liquidationspräferenz dergestalt einzuräumen, dass sie im Falle der Liquidation gegenüber allen anderen Inhabern von Aktien bis zur Höhe der von ihm auf ihre Aktien erbrachten Leistungen (Grundkapital zuzüglich Agio) bevorrechtigt sind. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12.12.2029 um bis zu insgesamt 3.000,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/V). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital sind ausschließlich die Inhaber von gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2024 zu TOP 7 gewährten Wandlungsrechtn zugelassen.
Freitext
Ergänzung der Eintragung vom 15.07.2024
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.