Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Mitglied des Vorstands bestellt ist, durch dieses und wenn mehrere Mitgleider des Vorstands bestellt sind, durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kan einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen sowie die Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Arndt Hobrecker
Weimar
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.2002
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.10.2002 in Mönchengladbach. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.04.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.