Handelsregister · HRB 100769 früher Amtsgericht Wolfsburg

Registerinformationen

Avacon AG · Amtsgericht Braunschweig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Avacon AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Helmstedt
Geschäftsanschrift
Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 100769 früher Amtsgericht Wolfsburg
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
10.01.2025
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Förderung, Gewinnung, Speicherung, Fortleitung und Verteilung von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff, Wasser, Dampf und Wärme, zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie von Entsorgungsanlagen; der An- und Verkauf von elektrischer Energie, Gas, Wasserstoff und Wasser sowie Dampf und Wärme; die Betätigung auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und der Telekommunikation; die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den vorgenannten und in damit zusammenhängenden Geschäftsfeldern; die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den vorgenannten Geschäftsfeldern zusammenhängen oder geeignet sind, diese zu fördern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Christoph Massing

Isernhagen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Rena Hinze

Burg OT Niegripp

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Annett Juhnke

Magdeburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Alexander Maier

Berlin

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Michael Stuckmann

Ronnenberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Daniel Plötz

Hohe Börde Ortsteil Niederndodeleben

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Marit Müller

Chemnitz

Vorstand

Rainer Schmittdiel

Liebenburg

Prokurist(in)

Benedikt von Reden

Wolfenbüttel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Kai Richter

Dresden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Doris Leicht

Wolfsburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Matthias Boxberger

Neumünster

Prokurist(in)

Jan Schymassek

Sickte

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Gabriele Hannibal

Hannover

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Özbay Özcan

Bochum

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 02.12.1997
  • Der Aufsichtsrat hat am 07.12.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 ( Bekanntmachungen) und § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 04.04.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Der Aufsichtsrat hat am 29.05.2013 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.12.2013 hat die Einfügung des § 23 (Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 23 ist nun § 24 (Gründungsaufwand).
  • Die Hauptversammlung vom 14.05.2014 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der E.ON Netz GmbH in Bayreuth (AG Bayreuth HRB 4900) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Grundkapitals um 61.872.268,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vertretung der Gesellschaft), § 10 (Einberufung), § 11 (Sitzungen, Beschlussfassungen), § 15 Voraussetzungen für die Teilnahme) und § 19 (Kommunale Zusammenarbeit) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 06.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 10 (Einberufung), § 11 (Sitzungen, Beschlussfassungen), § 14 (Einberufung), § 15 (Voraussetzungen für die Teilnahme) und § 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat am 07.05.1999 einen Verschmelzungsvertrag als Nachgründungsvertrag mit der EVM Aktiengesellschaft, der HASTRA Aktiengesellschaft, der Landesgasversorgung Niedersachsen Aktiengesellschaft sowie der Überland-Zentrale Helmstedt Aktiengesellschaft als übertragenden Gesellschaften geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung des Vermögens der EVM Aktiengesellschaft, HASTRA Aktiengesellschaft, Landesgasversorgung Niedersachsen Aktiengesellschaft und Überland-Zentrale Helmstedt Aktiengesellschaft als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gem. § 2 Nr.1 UmwG gegen Gewährung von Aktien der AVACON AG (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Vertrag am 30.06.1999 zugestimmt.
  • Die EVM Aktiengesellschaft, die HASTRA Aktiengesellschaft, die Landesgasversorgung Niedersachsen Aktiengesellschaft und die Überland-Zentrale Helmstedt Aktiengesellschaft sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.1999 zwischen der EVM Aktiengesellschaft, der HASTRA Aktiengesellschaft, der Landesgasversorgung Niedersachsen Aktiengesellschaft und der Überland-Zentrale Helmstedt Aktiengesellschaft als übertragenden Gesellschaften einserseits und der AVACON AG als übernehmender Gesellschaft andererseits sowie aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlungen der EVM Aktiengesellschaft vom 17.06.1999, der HASTRA Aktiengesellschaft vom 28.06.1999, der Landesgasversorgung Niedersachsen Aktiengesellschaft vom 28.06.1999,der Überlandzentrale Helmstedt Aktiengesellschaft vom 30.06.1999 und der AVACON AG vom 30.06.1999 mit der AVACON AG als übernehmender Gesellschaft durch Aufnahme gem. § 2 Nr.1 UmwG verschmolzen.
  • Die Gesellschaft hat am 07.05.1999 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als Nachgründungsvertrag mit der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung sämtlicher dem operativen Geschäft der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Betrieb Ferngasversorgung) zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten gem. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Vertrag am 30.06.1999 zugestimmt.
  • Unter Fortbestand der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.1999 sowie aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 06.05.1999 und des Beschlusses der Hauptversammlung der AVACON AG vom 30.06.1999 ein Teil des Vermögens der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten gem. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die AVACON AG übertragen worden. Übertragen wurden insbesondere sämtliche dem operativen Geschäft der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Betrieb Ferngasversorgung) zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens. Die Ausgliederung eines Teils der Ferngas Salzgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Übertragung dieses Teils auf die Avacon AG ist am 20.08.1999 in das Handelsregister HRB 116 Amtsgericht Salzgitter eingetragen und damit wirksam geworden.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.07.2008 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 21.08.2008 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich Vertrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die E.ON Avacon Vertrieb GmbH mit Sitz in Helmstedt (AG Braunschweig HRB 201042 ) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der E.ON Avacon Netz GmbH mit Sitz in Salzgitter (AG Braunschweig HRB 200452) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.04.2009 und der Gesellschafterversammlung der E.ON Avacon Wärme GmbH vom 29.04.2009 einen Teil ihres Vermögens (das sog. Wärmegeschäft, den Geschäftsbereich "Profit-Center Wärme" Stand 12/2008 mit Ausnahme der Wärme-Privatkunden umfassend) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die E.ON Avacon Wärme GmbH mit Sitz in Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 201333) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorliegenden Vertäge Bezug genommen.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH vom 12.07.2013 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die E.ON Energie Deutschland Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149995) übertragen.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2014 Teile des Vermögens der E.ON Netz GmbH mit Sitz in Bayreuth (AG Bayreuth HRB 4900) als Gesamtheit (Teilbetrieb Mitte) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.07.2014 wirksam geworden.
  • Die Hauptversammlung vom 14.05.2014 hat die Einziehung von Aktien ohne Herabsetzung des Grundkapitals (§ 237 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz) und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Einziehung ist durchgeführt.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2016 mit der HSN Magdeburg GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 114110) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 06.04.2017 und der Gesellschafterversammlung der Avacon Netz GmbH vom 30.05.2017 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Netz, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Avacon Netz GmbH mit Sitz in Helmstedt (HRB 203312) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

Freitext

  • Satzung Blatt 6 Sonderband V; Verschmelzungsvertrag Blatt 96 Sonderband
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.01.2006.
  • Beschluss Blatt 27ff Sonderband
  • Neufassung Satzung Blatt 31ff Sonderband
  • Fall 38
  • Fall 75
  • Fall 77
  • Fall 80
  • Fall 83
  • Fall 86
  • Fall 87
  • Fall 90
  • Fall 91
  • Fall 92
  • Fall 93
  • Fall 95
  • Fall 101
  • Fall 102
  • Fall 103
  • Fall 105
  • Fall 106
  • Fall 108
  • Fall 110
  • Fall 112
  • Fall 113
  • Fall 116
  • Fall 118
  • Fall 119
  • Fall 120
  • Fall 121
  • Fall 123
  • Fall 124
  • Fall 127
  • Fall 132
  • Fall 133

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.