Handelsregister · HRA 19729

Chronologischer Auszug

AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AVA Abfallverwertung Augsburg
gemeinsames Kommunalunternehmen

b)
Augsburg

c)
Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle, die
im Gebiet des AZV anfallen sowie Erfüllung
weiterer satzungsgemäßer Aufgaben des AZV
oder seiner Mitglieder. Hierzu gehören auch
die Entsorgung der hierbei anfallenden
Reststoffe sowie Vermarktung der
gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott)
und der gewonnenen Energie. Das
Kommunalunternehmen kann auch andere
Entsorgungs- und Verwertungsleistungen
erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und
Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und
krankenhausspezifischen Abfällen,
Klärschlamm etc.
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es
das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das
Kommunalunternehmen durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Matthies, Dirk, Bobingen, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 24.07.2018.

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AVA
Abfallverwertung Augsburg GmbH mit dem Sitz in Augsburg
(Amtsgericht Augsburg HRB 12817).
a)
02.01.2019
Fuchs-Spengler
2a)
Firma geändert, nun:
AVA Abfallverwertung Augsburg
Kommunalunternehmen
a)
Satzungsneufassung durch Beschluss der
Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg
vom 15.05.2018 (mit Wirkung ab 02.01.2019).
a)
01.03.2019
Diemer

b)
(Fall 2)
3c)
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist
der Bau und Betrieb von Abfallverwertungsund -behandlungsanlagen und die Erfüllung
der Entsorgungspflicht bzw. die
verantwortliche Organisation der Verwertung
bzw. Behandlung für die in Abs. 2
aufgeführten Abfallarten.
Hierzu gehören auch die Entsorgung der
hierbei anfallenden Reststoffe sowie
Vermarktung der gewonnenen
Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der
gewonnenen Energie. Das
Kommunalunternehmen kann auch andere
Entsorgungs- und Verwertungsleistungen
erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und
Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und
krankenhausspezifischen Abfällen,
Klärschlamm etc. für andere Kommunale,
gewerbliche oder private Kunden.
a)
Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit
Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende
gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und
Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des
Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des
Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung,
Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten.
a)
10.03.2022
Strobel
4c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist
der Bau und Betrieb von Abfallverwertungsund -behandlungsanlagen und die Erfüllung
der Entsorgungspflicht bzw. die
verantwortliche Organisation der Verwertung
bzw. Behandlung für die in Abs. 2
aufgeführten Abfallarten.
Hierzu gehören auch die Entsorgung der
hierbei anfallenden Reststoffe sowie
Vermarktung der gewonnenen
Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der
gewonnenen Energie. Das
Kommunalunternehmen kann auch andere
Entsorgungs- und Verwertungsleistungen
erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und
Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und
krankenhausspezifischen Abfällen,
Klärschlamm etc. für andere kommunale,
gewerbliche oder private Kunden.
a)
21.03.2022
Wanie
5a)
Aus systemtechnischen Gründen neu vorgetragen:
Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit
Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende
gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und
Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des
Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des
Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung,
Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten.
a)
14.07.2022
Strobel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.