Handelsregister · HRA 19729
Chronologischer Auszug
AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen b) Augsburg c) Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle, die im Gebiet des AZV anfallen sowie Erfüllung weiterer satzungsgemäßer Aufgaben des AZV oder seiner Mitglieder. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Kommunalunternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Matthies, Dirk, Bobingen, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung vom 24.07.2018. b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 12817). | a) 02.01.2019 Fuchs-Spengler | |
| 2 | a) Firma geändert, nun: AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen | a) Satzungsneufassung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 15.05.2018 (mit Wirkung ab 02.01.2019). | a) 01.03.2019 Diemer b) (Fall 2) | ||
| 3 | c) Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungsund -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere Kommunale, gewerbliche oder private Kunden. | a) Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten. | a) 10.03.2022 Strobel | ||
| 4 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungsund -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere kommunale, gewerbliche oder private Kunden. | a) 21.03.2022 Wanie | |||
| 5 | a) Aus systemtechnischen Gründen neu vorgetragen: Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten. | a) 14.07.2022 Strobel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.