Entwicklung von assoziativen Softwaretechnologien, deren Integration in Produkte und Dienstleistungen, Vertrieb solcher Produkte und Dienstleistungen, sowie die damit verbundene Beratung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst Pechtl
Wolfratshausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.09.2010.
Auf Grund der in der Satzung vom 23.09.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.05.2011 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.12.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 23.09.2010 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.10.2015 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I).
Das Genehmigte Kapital vom 23.09.2010 (Genehmigtes Kapital 2010/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 20.000,00 EUR.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der SW Tec AG mit dem Sitz in Wolfratshausen (Amtsgericht München HRB 168135) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 29.12.2011 (Az. 2 IN 445/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.02.2012 (Az. 2 IN 445/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.