Der Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten allein; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Kredit- und Darlehensaufnahmen mit einem Wert von mehr als 20.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Glier
Markneukirchen
Vorstand
Jens Berndt
Markneukirchen
Vorstand
Jörg Guttmann
Markneukirchen
Vorstand
Gerd Kummer
Markneukirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.01.2006
Die Mitgliederversammlung vom 07.08.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vorstand) und 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2012 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung) und 9 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung der §§ 9 (Datenschutz) und 10 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.07.2006. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Plauen VR 1224). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.
Neue Satzung Bl. 30-32 SB
Neue Satzung Bl. 39-41 SB
Satzung Bl. 52-54 SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Name des Vereins ist geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.