Handelsregister · HRB 7852

Registerinformationen

Auxila Akademie gGmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Auxila Akademie gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Aßlar
Geschäftsanschrift
Bachstraße 41, 35614 Aßlar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7852
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
04.10.2019
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigende Zwecke der Abgabenordnung". b. Zweck der Gesellschaft ist: aa. Angebote von Sprachkursen aller Sprachniveaus, bb. Angebote von Kursen und Projekten im Bereich der Alten- und Krankenpflege, Medizin, Erwachsenenbildung, cc. die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Erleichterung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen ausländischer Fachkräfte in Deutschland, dd. die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung der Integration von ausländischen Fachkräften in Deutschland, ee. Veranstaltungen zur Information, Fortbildung und Vernetzung, ff. die Trägerschaft einer anerkannten Pflegeschule oder anderer Schulen, gg. die Trägerschaft von anerkannten und förderungsfähigen Bildungsmaßnahmen im Bereich Sprache und Pflege und Medizin.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jürgen Debus

Aßlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Ute Anita Schäufler

Aßlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2019

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.