Handelsregister · HRA 11223

Chronologischer Auszug

Autoverwertung Armin Closter e. Kfm. · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autoverwertung Armin Closter e. Kfm.

b)
Schönenberg-Kübelberg
b)
Inhaber:
Closter, Armin, Kfz-Mechaniker, Schönenberg-
Kübelberg
a)
Einzelkaufmann
a)
16.06.2005
Barsnick

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.04.1978
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRA
1223 L getreten.
Freigegeben am
16.06.2005.
2b)
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Welsch, Uwe, Rechtsanwalt, Homburg
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (IN 5/07) vom
05.03.2007 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.03.2007
Pfaff

b)
Blatt 4, 5 SB
3b)
Nicht mehr
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Welsch, Uwe, Rechtsanwalt, Homburg
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (Az. IN 5/07)
vom 13.03.2007 ist das Insolvenzverfahren, die Anordnung der
vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach
den §§ 21, 22 InsO vom 05.03.2007 aufgehoben.
a)
16.03.2007
Klein

b)
Blatt 7,8 SB
4b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bruchstraße 31, 66901 Schönenberg-
Kübelberg
a)
26.10.2011
Heilmann

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (1 IN 48/17)
vom 08.06.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
12.06.2017
Hüther
b)
Fall 5
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (1 IN 48/17)
vom 01.09.2017 ist über das Vermögen des Inhabers das
Insolvenzverfahren eröffnet.
a)
05.09.2017
Hüther

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.