Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit Fahrzeugen sowie das Betreiben einer Kfz-Werkstatt sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen und/oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinrich Fischer
Witten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Niklas Fischer
Witten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Autoservice Fischer & Fischer OHG, Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 7050) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2016 mit der Autoservice Fischer & Fischer OHG mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 7050) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.