Handelsregister · VR 2552

Chronologischer Auszug

Autorenclub e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autorenclub

b)
Gießen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Hellhake, Wolfgang, Gießen, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Dr. Bischoff, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.07.2002
a)
24.10.2003
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.08.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 5-8
2a)
Autorenclub e.V.
b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Dr. Bischoff, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2005 hat die Änderungen der Satzung in §§ 3, 6, 7,
8, 11, 12 und neu § 14 beschlossen.
a)
29.11.2005
Schwarz

b)
Anmeldung Blatt 9 ff.
Sonderband
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz), 2 (Zweck), 6 (Mitgliedschaft), 11 (Vorstand), 12 (Mitgliederversammlung),
13 (Auflösung) beschlossen.
a)
16.04.2007
Otto

b)
Anmeldung Blatt 19 ff.
Sonderband II
4a)
Eintragung vom 29.11.2005 von Amts wegen berichtigt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden. Zusätzlich kann ein Stellvertreter bestellt
werden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
06.01.2010
Becker

b)
Fall 5
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
29.06.2012
Schwarz

b)
Anmeldung Blatt 25 ff.
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.