Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens sechs Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Christopher Dake-Outhet
Berlin
274
Paul Kolling
Berlin
274
Mary Elizabeth Mccarthy
Berlin
274
Frida Ortgies-Tonn
Berlin
274
Paul Seidler
Berlin
274
Austin Wade Smith
New York/Vereinigte Staaten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.