Handelsregister · VR 480164
Chronologischer Auszug
Automobilclub Schwarzwald e.V. (ACS) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Automobilclub Schwarzwald e.V. (ACS) b) Oberndorf am Neckar | a) Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß Geldgeschäfte über 4.000,-- DM (Viertausend Deutsche Mark) nur mit Zustimmung der Hauptversammlung getätigt werden dürfen. Nicht betroffen sind Sportveranstaltungen, die vorher mit dem Vorstandsausschuß abgesprochen worden sind. b) 1. Vorsitzender: Melchinger, Rainer, Techniker, Fluorn-Winzeln stellvertretender Vorsitzender: Wolber, Martin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Kassierer: Dieterle, Volker, Wolfach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.12.1963 zuletzt geändert am 01.03.1998 | a) 06.08.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.08.2015. Tag der ersten Eintragung: 31.01.1964 Satzung: Sonderband Blatt 79-85 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 4 (Erwerb der MItgliedschaft) und in § 11 (Vorstand) beschlossen und § 17 (Datenschutz) eingefügt. | a) 21.12.2015 Kozak b) Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 106 Satzung: Sonderband 1 Blatt 107 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsbrechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Für Geldgeschäfte sind die Vorstände nur zu zweit vertretungsberechtigt. Geldgeschäfte über 3.000,- EUR (dreitausend Euro) dürfen nur mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung getätigt werden. Nicht betroffen sind Sportveranstaltungen, die vorher mit dem Vorstand abgesprochen wurden. b) Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Gilly, Mark, Dunningen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassiererin: Schmid, Karin, Fluorn-Winzeln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Wolber, Martin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassierer: Dieterle, Volker, Wolfach, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2018 Drexler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.