Handelsregister · VR 480164

Chronologischer Auszug

Automobilclub Schwarzwald e.V. (ACS) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Automobilclub Schwarzwald e.V. (ACS)

b)
Oberndorf am Neckar
a)
Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß Geldgeschäfte über 4.000,-- DM
(Viertausend Deutsche Mark) nur mit Zustimmung der
Hauptversammlung getätigt werden dürfen. Nicht
betroffen sind Sportveranstaltungen, die vorher mit dem
Vorstandsausschuß abgesprochen worden sind.

b)
1. Vorsitzender:
Melchinger, Rainer, Techniker, Fluorn-Winzeln
stellvertretender Vorsitzender:
Wolber, Martin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Dieterle, Volker, Wolfach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.12.1963 zuletzt geändert am 01.03.1998
a)
06.08.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.08.2015.
Tag der ersten Eintragung:
31.01.1964
Satzung:
Sonderband
Blatt 79-85
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 2 (Zweck), § 4 (Erwerb der MItgliedschaft) und in § 11 (Vorstand) beschlossen
und § 17 (Datenschutz) eingefügt.
a)
21.12.2015
Kozak

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 106
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 107
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsbrechtigt sind der 1. Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Die
Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Für
Geldgeschäfte sind die Vorstände nur zu zweit
vertretungsberechtigt. Geldgeschäfte über 3.000,- EUR
(dreitausend Euro) dürfen nur mit der Zustimmung der
Mitgliederversammlung getätigt werden. Nicht betroffen
sind Sportveranstaltungen, die vorher mit dem Vorstand
abgesprochen wurden.
b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Gilly, Mark, Dunningen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Schmid, Karin, Fluorn-Winzeln, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Wolber, Martin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Dieterle, Volker, Wolfach, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2018
Drexler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.