Handelsregister · HRB 4500

Chronologischer Auszug

Autohaus Wittfoth GmbH · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autohaus Wittfoth GmbH

b)
Bützow

c)
An- und Verkauf sowie Reparatur von
Kraftfahrzeugen.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und ist befugt im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dethloff, Harald Joachim Fritz, Lübzin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.09.1992 zuletzt geändert am
01.10.2003
a)
05.07.2006
Frewer

b)
Gesellschaftsvertrag,
Blatt 39 ff SB
Tag der ersten
Eintragung: 29.03.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
05.07.2006.
2b)
Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts
wegen ergänzt:
Geschäftsanschrift:
Nebeltal 1, 18246 Bützow
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
geändert und ergänzt, nun:
Geschäftsführer:
Dethloff, Harald Joachim Fritz, Warnow,
*XX.XX.XXXX
a)
17.09.2018
Gödke

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.