Der Betrieb eines Autohauses und dabei der Handel von und mit neuen sowie gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur und Wartung von solchen Kraftfahrzeugen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Norbert Josef Weiß
Heitersheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Johannes Weiß
Heitersheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2024.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Weiß, Norbert Josef, Heitersheim, *XX.XX.XXXX, als Inhaber der "Autohaus Weiß e. K., Inhaber Norbert Weiß", Müllheim (Amtsgericht Freiburg, HRA 300418) auf 100.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Weiß, Norbert Josef, Heitersheim, *XX.XX.XXXX, hat als Inhaber der Firma "Autohaus Weiß e. K., Inhaber Norbert Weiß", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 300418) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.11.2024 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.