Handelsregister · HRB 410596

Chronologischer Auszug

Autohaus Vollmer GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autohaus Vollmer GmbH

b)
Schliengen

c)
Der Handel mit Kraftfahrzeugen,
Kraftfahrzeugteilen und -zubehör, die
Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen,
der Betrieb von Tankstellen und
Kraftfahrzeug-Schnelldienststationen, die
Vermietung von Kraftfahrzeugen, die
Vermittlung von Kraftfahrzeugen,
Versicherungen und Finanzierungen sowie
die Durchführung aller einschlägigen
Geschäfte, außerdem die Vermietung und
Verpachtung von Grundstücken aller Art.
Die Gesellschaft kann gleichartige, ähnliche
oder einschlägige Unternehmen pachten,
erwerben, sich an solchen beteiligen, deren
Geschäftsführung und Vertretung
übernehmen sowie Zweigniederlassungen
errichten. Sie kann
Interessengemeinschaften und
Organschaftverhältnisse eingehen, wenn
diese den Unternehmenssweck fördern. Die
Gesellschaft kann sich dem
Unternehmensgegenstand auch
ausschließlich oder teilweise durch
Betriebsvermögensverpachtung an
gleichartige, ähnliche oder einschlägige
Unternehmen oder ausschließlich durch
Beteiligung an derartigen Unternehmen und
Übernahme von deren Geschäftsführung
widmen.
200.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Vollmer, Agnes Gabriele, Kauffrau, Müllheim
einzelvertretungsberechtigt und befugt, die
Gesellschaft auch bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
uneingeschränkt zu vertreten (§ 181 BGB). Die
Befreiung gilt jedoch nur bei Gründung von
Firmen, an denen sich die Gesellschaft als
perönlich haftende Geselldschafterin beteiligt,
bei Änderung des Gesellschaftsvertrages dieser
Firmen sowie bei Geschäften zwischen
Gesellschaft und diesen Firmen.

Geschäftsführer:
Vollmer, Martin, Müllheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.05.1976 mit Änderung vom
25.07.1977.
a)
08.06.2006
Boller

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 02.08.1976
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 5 ff.
2b)
Sitz verlegt; nun:
Müllheim
Geschäftsanschrift:
Bundesstraße 5, 79379 Müllheim
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt bei
Geschäftsführer:
Vollmer, Agnes Gabriele, Müllheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Vollmer, Martin, Schliengen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz)
beschlossen.
a)
18.05.2009
Engler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.