Handelsregister · HRB 9188
Chronologischer Auszug
Autohaus Stein GmbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Autohaus Stein GmbH b) Jeßnitz (Anhalt) Geschäftsanschrift: Neumarkt 17, 06800 Jeßnitz (Anhalt) c) An- und Verkauf, Vermietung sowie Vermittlung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen nebst Zubehör, Instandsetzung, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen sowie sonstige Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen jeglicher Art. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Stein, Uwe, Hinsdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2009. | a) 26.05.2009 Hüskes | |
| 2 | b) Nach Eingemeindung, nun: Raguhn-Jeßnitz Nach Eingemeindung, nun: Geschäftsanschrift: Neumarkt 17, 06800 Raguhn-Jeßnitz | a) 14.12.2011 Kühne | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 03.09.2015 (Az. 2 IN 250/2015) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 07.09.2015 Köhn | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.10.2015 (Az. 2 IN 250/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 27.10.2015 Köhn | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 30.10.2015 (Az. 2 IN 250/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 09.11.2015 Köhn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.