Handelsregister · HRB 9188

Chronologischer Auszug

Autohaus Stein GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autohaus Stein GmbH

b)
Jeßnitz (Anhalt)
Geschäftsanschrift:
Neumarkt 17, 06800 Jeßnitz (Anhalt)

c)
An- und Verkauf, Vermietung sowie
Vermittlung von neuen und gebrauchten
Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeugersatzteilen nebst Zubehör,
Instandsetzung, Wartung und Pflege von
Kraftfahrzeugen sowie sonstige
Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen
jeglicher Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Stein, Uwe, Hinsdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2009.
a)
26.05.2009
Hüskes
2b)
Nach Eingemeindung, nun:
Raguhn-Jeßnitz
Nach Eingemeindung, nun:
Geschäftsanschrift:
Neumarkt 17, 06800 Raguhn-Jeßnitz
a)
14.12.2011
Kühne
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 03.09.2015 (Az. 2 IN
250/2015) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
07.09.2015
Köhn
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.10.2015 (Az. 2 IN
250/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
a)
27.10.2015
Köhn
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 30.10.2015 (Az. 2 IN
250/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
09.11.2015
Köhn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.