Handelsregister · HRB 4214

Registerinformationen

Autohaus Schäfer GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Autohaus Schäfer GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mittenaar
Geschäftsanschrift
An der B 255, 35756 Mittenaar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4214
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
17.01.2019
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Autohauses mit Reparaturwerkstatt und Tankstelle einschließlich Waschhalle und Waschcenter

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Gerhard Otto Schäfer

Hohenahr

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Marc Bernd Adam

Hohenahr

Einzelprokura
Prokurist(in)

Janina Schäfer

Hohenahr

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1991
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,82 EUR beschlossen. Außerdem wurden die §§ 7, 9 und 10 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 12 Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.