Handelsregister · HRA 2613

Registerinformationen

Autohaus Popp GmbH & Co. OHG · Amtsgericht Ansbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Autohaus Popp GmbH & Co. OHG
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Sitz
Windsbach
Geschäftsanschrift
Badstraße 1, 91575 Windsbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 2613
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
03.12.2009
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Christian Stöckel

Windsbach

Einzelprokura
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Rainer Popp

Windsbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Autohaus Popp Verwaltungs GmbH

Windsbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt auch für die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters.

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.09.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Rechtsformzusatz der Firma ist geändert.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 15.09.2004 (Az. 1 IN 255/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.12.2004 (Az. 1 IN 255/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 143 HGB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.