Das Betreiben einer Kfz-Werkstatt mit Motoreninstandsetzung, sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Wilhelm Merschroth
Pfungstadt-Hahn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Burhan Kilic
Biebesheim am Rhein
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Andreas Zall
Pfungstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 121 - 158 Sonderband
Fall 4
Fall 7
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1982 zuletzt geändert am 31.01.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) , 4 (Stammkapital), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 10 (Abfindung) und 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Ergebnisverteilung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.