Handel und Einbau von Autoglasscheiben, Scheinwerfern und Spiegeln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Mattern
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09. Januar 1991, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 22. Juli 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Düsseldorf HRB 26704) nach Dormagen beschlossen. Ferner wurden § 1 Abs. (1) (Firma) und § 2 Abs. (1) (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Freitext
Beschluss Blatt 65 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 69 ff. Sonderband
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