Der Vorstand vertritt den Club gerichtlich und außergerichtlich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Clubvorsitzende und dessen Stellvertreter. Zur Verfügung über Clubvermögen, das nicht Bargeld ist und dessen Belastung, bedarf der vertretungsberechtigte Vorstand die Genehmigung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Friedrich
Katlenburg
Vorstand
Peter Fricke
Herzberg-Scharzfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.06.1975 zuletzt geändert am 02.03.1977
Freitext
Satzungsänderung Blatt 31/32 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.10.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.09.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.