Handelsregister · HRA 3073

Chronologischer Auszug

Auto.Werk.Kunze e.Kfm. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Autohaus Bollinger e.Kfm.

b)
Berghülen
b)
Inhaber:
Bollinger, Georg, Berghülen, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann
a)
22.03.2006
Knauer

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.03.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 10.12.2001
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sinkenbreite 1, 89180 Berghülen
a)
14.05.2012
Amann
3b)
Neuer
Inhaber:
Kunze, Ulf Martin, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Bollinger, Georg, Berghülen, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Brock, Stefanie, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers
begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist
ausgeschlossen.
a)
03.08.2012
Wilhelm
4Einzelprokura:
Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei
Kunze, Stefanie, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
24.06.2015
Bullmann
5Prokura erloschen:
Kunze, Stefanie, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
11.08.2016
Bodenstein
6a)
Firma geändert; nun:
Auto.Werk.Kunze e.Kfm.
b)
Sitz verlegt; nun:
Ulm
Neue
Geschäftsanschrift:
Johannesstraße 2/1, 89081 Ulm
b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Inhaber:
Kunze, Ulf Martin, Senden, *XX.XX.XXXX
a)
12.10.2016
Grupp
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 06.07.2018 (1 IN
107/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Dem Inhaber ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§
21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
12.07.2018
Molnar
8b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 18.07.2018 (1 IN
107/18) wurde dem Inhaber ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Eintragung laufende Nummer 7 wird von Amts wegen wie
folgt berichtigt:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 06.07.2018 (1 IN
107/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
20.07.2018
Junginger
9b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 05.09.2018 (1 IN
223/18) wurde über das Vermögen des Inhabers das
Insolvenzverfahren eröffnet.
a)
10.09.2018
Molnar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.