Handelsregister · HRB 24391

Registerinformationen

Auto Plaza GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Auto Plaza GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Schwabach
Geschäftsanschrift
Wendelsteiner Str. 6, 91126 Schwabach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 24391
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
22.01.2025
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf, Export sowie die Vermittlung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jochen Scharf

Schwabach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Stefan Herion

Schwabach

Einzelprokura
Zweigniederlassung

Auto Plaza GmbH Auto Plaza GmbH Zweigniederlassung Roth

Roth

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2008.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Jochen Scharf GmbH mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg, HRB 21254) und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Jochen Scharf GmbH mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg HRB 21254) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.01.2025 (Az. IN 22/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.